Nur englischsprachig • Nur Nicht-EU-Gebühren • Direkte Links zu offiziellen QuellenInformationen geprüft: August 2026
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Englischsprachiges Studium für Bewerber außerhalb der EU/EWR

University of Groningen

Kurzantwort

University of Groningen: Diese Seite behandelt ausschließlich vollständig englischsprachige Studiengänge und die Bedingungen für internationale Bewerber außerhalb der EU/EWR. Die endgültige Entscheidung trifft immer die Hochschule für den konkreten Studiengang und Jahrgang.

Quellenstand: 23. August 2026

Hochschulprofil und Studienmodell

Prüfen Sie Hochschultyp, Abschluss, Campus, Studiendauer, Unterrichtsform und Praxis- oder Forschungsanteil. Ein englischer Internetauftritt beweist nicht, dass ein kompletter Studiengang auf Englisch angeboten wird.

University of Groningen — WO. Diese Seite behandelt ausschließlich vollständig englischsprachige Studiengänge und die Bedingungen für internationale Bewerber außerhalb der EU/EWR. Die endgültige Entscheidung trifft immer die Hochschule für den konkreten Studiengang und Jahrgang.

Verifizierte englischsprachige Studiengänge

Die folgenden englischen Programmnamen stammen aus dem geprüften Datensatz. Öffnen Sie vor der Bewerbung die offizielle Programmseite und prüfen Sie Sprache, Studienform, Campus und aktuellen Starttermin.

  • BA American Studies
  • BSc Artificial Intelligence
  • BA Arts, Culture and Media
  • BSc Biology
  • BSc Biomedical Engineering
  • BSc Business Administration
  • BSc Chemistry
  • BSc Computing Science
  • BSc Economics and Business Economics
  • BA English Language and Culture
  • BA European Languages and Cultures
  • BSc Global Responsibility and Leadership
  • BSc Human Geography and Planning
  • BSc Industrial Engineering and Management
  • LLB International and European Law
  • BSc International Business
  • BA International Relations and International Organization
  • BA/BSc Liberal Arts and Sciences — University College Groningen
  • BSc Life Science and Technology
  • BSc Mathematics
  • BA Media Studies
  • BSc Physics
  • BSc Psychology
  • BSc Spatial Planning and Design
  • MSc Artificial Intelligence
  • MA Arts and Culture
  • MSc Behavioural and Social Sciences (research)
  • MSc Biomedical Engineering
  • MSc Biomolecular Sciences
  • MSc Business Administration
  • MSc Chemical Engineering
  • MSc Computing Science
  • MSc Economics
  • MSc Energy and Environmental Sciences
  • LLM Energy and Climate Law
  • MSc Finance
  • MSc Human Movement Sciences
  • MA International Relations
  • LLM International Human Rights Law
  • MSc Marketing
  • MSc Mechanical Engineering
  • MSc Medical Pharmaceutical Sciences
  • MSc Psychology
  • MSc Supply Chain Management
  • MSc Sustainable Entrepreneurship
  • MSc Sustainable Futures
  • MSc Technology and Operations Management

Studiengebühren außerhalb der EU/EWR

Für Bewerber außerhalb der EU/EWR gilt in der Regel die institutionelle Gebühr. Beträge können nach Abschluss, Fakultät und Studienjahr variieren; maßgeblich sind Gebührenrechner, Programmseite und Zulassungsbescheid der Hochschule.

€14.000 · €19.800 · €32.000 · €17.200 · €2.694

Zulassung mit internationalem Abschluss

Die Zulassungsstelle prüft Niveau und Inhalt des Abschlusses sowie vorgeschriebene Fächer, Noten und gegebenenfalls Berufserfahrung. Vollständige Zeugnisse, Notenübersichten und verlangte beglaubigte Übersetzungen müssen fristgerecht eingereicht werden.

IELTS, TOEFL und Englischnachweis

Kontrollieren Sie akzeptierten Test, Gesamt- und Teilpunktzahlen, Gültigkeit sowie Ausnahmen auf der konkreten Programmseite. Englischsprachiger Vorunterricht führt nur bei einer veröffentlichten Ausnahmeregel zur Befreiung.

Auswahl, Numerus fixus, Portfolio oder Interview

Zulassungsfähigkeit und Auswahl sind getrennte Schritte. Kunst-, Business- und kapazitätsbeschränkte Programme können Portfolio, Audition, Aufgabe, Ranking, Berufserfahrung oder Interview verlangen.

Studielink, Hochschulportal und Fristen

Studielink ist häufig nur der erste Schritt. Verfolgen Sie zusätzlich Hochschulportal, Dokumentenfrist, Auswahlaufgaben, Zahlung und Einwanderungsverfahren. Verwenden Sie ausschließlich den offiziellen Bewerbungsweg des Programms.

Visum und Aufenthalt

Nach der Zulassung kann eine anerkannte Bildungseinrichtung das Studienaufenthaltsverfahren beim IND einleiten. Zulassung allein garantiert kein Visum; Gebühren, Finanzierungsnachweis und vollständige Dokumente bleiben erforderlich.

Vor der Bewerbung prüfen

  1. Die folgenden englischen Programmnamen stammen aus dem geprüften Datensatz. Öffnen Sie vor der Bewerbung die offizielle Programmseite und prüfen Sie Sprache, Studienform, Campus und aktuellen Starttermin.
  2. Die Zulassungsstelle prüft Niveau und Inhalt des Abschlusses sowie vorgeschriebene Fächer, Noten und gegebenenfalls Berufserfahrung. Vollständige Zeugnisse, Notenübersichten und verlangte beglaubigte Übersetzungen müssen fristgerecht eingereicht werden.
  3. Kontrollieren Sie akzeptierten Test, Gesamt- und Teilpunktzahlen, Gültigkeit sowie Ausnahmen auf der konkreten Programmseite. Englischsprachiger Vorunterricht führt nur bei einer veröffentlichten Ausnahmeregel zur Befreiung.
  4. Zulassungsfähigkeit und Auswahl sind getrennte Schritte. Kunst-, Business- und kapazitätsbeschränkte Programme können Portfolio, Audition, Aufgabe, Ranking, Berufserfahrung oder Interview verlangen.
  5. Studielink ist häufig nur der erste Schritt. Verfolgen Sie zusätzlich Hochschulportal, Dokumentenfrist, Auswahlaufgaben, Zahlung und Einwanderungsverfahren. Verwenden Sie ausschließlich den offiziellen Bewerbungsweg des Programms.
  6. Für Bewerber außerhalb der EU/EWR gilt in der Regel die institutionelle Gebühr. Beträge können nach Abschluss, Fakultät und Studienjahr variieren; maßgeblich sind Gebührenrechner, Programmseite und Zulassungsbescheid der Hochschule.
  7. Nach der Zulassung kann eine anerkannte Bildungseinrichtung das Studienaufenthaltsverfahren beim IND einleiten. Zulassung allein garantiert kein Visum; Gebühren, Finanzierungsnachweis und vollständige Dokumente bleiben erforderlich.

Bachelor-Termine 2027–2028 für internationale Bewerber

Für Bewerber mit nicht-niederländischem Abschluss endet die Frist für zulassungsbeschränkte Bachelor am 15. Januar 2027 und für reguläre Bachelor am 1. Mai 2027. Eine vollständige Einreichung im Progress Portal zwischen 1. Oktober 2026 und 28. Februar 2027 kann an teilnehmenden Fakultäten unter die Early-Bird-Regelung fallen.

Nicht-EU/EWR-Bewerber müssen bis 1. Juli 2027 ihre Zulassungsbedingungen erfüllen, beglaubigte Unterlagen oder prognostizierte Noten und das Sprachergebnis einreichen sowie den Einwanderungsantrag abschließen. Die Vorbildung muss dem niederländischen VWO entsprechen; fachspezifische Anforderungen können gelten. Studielink und Progress Portal müssen vollständig sein. Die nicht erstattungsfähige Bewerbungsgebühr bei nicht-niederländischem Abschluss beträgt 100 €.

Geprüft am 27. September 2026

Offizielle RUG-Registrierungsseite für ausländische Bachelorabschlüsse ↗

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